Amt Dänischenhagen
Branche
öffentlicher Dienst
Ansprechpartner
E-Mail-Adresse
Telefon
Adresse
M. Hoffmannn
04349/809-0
Sturenhagener Weg 14, 24229 Dänischenhagen
Amt Dänischenhagen
Das Amtsgebiet umfasst derzeit eine Fläche von 7.185 Hektar mit etwa 9.100 Einwohnerinnen und Einwohnern. Es wird durch die Anbindung der B 503 an die Autobahn verkehrsmäßig sehr gut erschlossen und hat sich - hervorgerufen durch die Lage an der Kieler Förde und der Eckernförder Bucht - zu einem sehr beliebten Naherholungsgebiet entwickelt.
Durch die Erschließung zusätzlicher Wohngebiete, insbesondere in den Gemeinden Dänischenhagen und Schwedeneck, hat sich die Einwohnerzahl in den letzten 15 Jahren um 20 % erhöht. Sitz der Verwaltung ist seit dem 15. Dezember 1989 das neu errichtete Verwaltungsgebäude im Sturenhagener Weg 14 in Dänischenhagen.
Eine Amtsverwaltung... was ist das eigentlich?
In anderen Bundesländern kennen wir Großgemeinden oder Samtgemeinden, aber eine Amtsverwaltung?
Die Ämter haben in Schleswig-Holstein die Aufgabe, die Selbstverwaltungsaufgaben der kleinen Gemeinden durchzuführen, die auf Grund ihrer Größe keine eigene Verwaltung Vorhalten können. Die Ämter tragen hierdurch zur Garantie der Selbstverwaltung und zum politischen Erhalt der kleinen Landgemeinden bei.
Die Selbstverwaltungsgarantie sichert den Gemeinden zu, dass sie alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln können ( Art. 28 des Grundgesetzes). Dies setzt in der Praxis aber auch voraus, dass jede Gemeinde einen eigenen, leistungsfähigen Verwaltungsapparat vorhält, der den heutigen Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht wird. Dass dies eine kleine Gemeinde nicht leisten kann, liegt auf der Hand. Hier tritt nun die Amtsverwaltung ein. Sie hat die Aufgabe, für die Gemeinden, die ihrem Amtsbereich angehören, die reine Verwaltungsarbeit zu erledigen. Die politische Selbständigkeit der Gemeinde bleibt dabei bestehen. Die Gemeinden selbst beschließen durch ihre gewählte Gemeindevertretung, was im Ort geschehen soll. Die Amtsverwaltung darf in diesen Entscheidungsprozess nicht eingreifen, sie hat nur die Aufgabe, die Beschlüsse der Vertretung in die Praxis umzusetzen. Natürlich wird sie die Gemeinden mit dem zur Verfügung stehenden Fachpersonal beraten und auch Entscheidungsvorschläge machen, die Entscheidung selbst verbleibt aber ausschließlich bei der jeweiligen Gemeinde.
Die dem Amt angehörenden Gemeinden finanzieren das Amt, das in aller Regel keine nennenswerten eigenen Einnahmen hat, durch die „Amtsumlage", die nach einem gesetzlich vorgegebenen Schlüssel errechnet wird.
Alle umfangreichlichen rechtlichen Informationen finden sie in der gültigen Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO -)